Rechtliche Grundlage

Unser Angebot der flexiblen aufsuchenden Jugend- und Familienhilfe basiert auf der rechtlichen Grundlage des § 27 SGB VIII in Verbindung mit den §§ 30, 31, 35, 41.

Bei akuter Gefährdung eines Kindes gewährleisten wir den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII.
In Folge der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII kann unser Angebot installiert werden.